Bislang galt die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz als verboten. Jedoch stellte der Bundesgerichtshof im Juli 2010 fest, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann. Um die durch das Urteil entstandene Rechstunsicherheit zu beseitigen und eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen, entscheidet der Bundestag über eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes. Hier finden Sie Informationen und Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren.