„Werte Frau Kiyak, nach Lektüre Ihres Kommentars vermute ich, dass Sie noch nie eine Bundestagsrede oder -entscheidung von mir zur Kenntnis genommen haben. Sonst könnten Sie mir nicht unterstellen, dass ich als „Kirchenfunktionär" agiere. Aber lassen wir das Persönliche beiseite. Es geht um etwas Grundsätzliches.
Sie behaupten, man sei entweder demokratischer Politiker oder aktiver Katholik. Ihre Vorstellung ist also: Im Parlament dürften (katholische oder evangelische) Christen nicht sein, es sei denn, sie verleugneten ihre Kirchenzugehörigkeit oder spielten in ihrer Kirche keine Rolle. Welch' undemokratische, ja antidemokratische Vorstellung! In der DDR übrigens war sie verwirklicht. Unser Grundgesetz meint dagegen etwas sehr anderes: Es lädt, weil der Staat weltanschaulich neutral ist (also selbst keine Weltanschauung vertritt oder favorisiert), alle Bürger ein, aus ihren starken Überzeugungen heraus an der Gesellschaft mitzuwirken - und nicht die eigene Überzeugung zu verleugnen oder zu verstecken, auch nicht im Parlament. Das gilt übrigens auch für Muslime, Juden, Atheisten, Agnostiker. Der Bundestag ist ein Ort (transparenter) Interessenvertretung. Ihre Vorstellung von parlamentarischer Demokratie, werte Frau Kiyak, ist fatal, weil sie die Einschränkung von Religions- und Meinungsfreiheit meint! Sie können das nicht im Ernst fordern.“
Kommentar von Wolfgang Thierse in der Berliner Zeitung vom 23. März 2013