Ein im Auftrag von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse erstelltes Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zweifelt an der Verfassungs-mäßigkeit der umstrittenen „Demokratieerklärung“ des Bundesfamilienministeriums. Das Thema wird am 10. Februar 2010 im Bundestag beraten.
Nach dem Willen von Bundesministerin Schröder müssen Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus seit der neuen Förderperiode (ab 2011) eine "Demokratieerklärung" unterschreiben. Dies ist Voraussetzung dafür, Fördergelder aus dem Bundesprogramm “Toleranz fördern - Kompetenz stärken” zu erhalten.
Der Staat, so das Gutachten, habe in einem bloßen Zuwendungsverhältnis (anders als bei der Verbeamtung oder der Einbürgerung) wohl kein Recht, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verlangen, da der hohe Wert der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit dem entgegenstehe.
Auch hinsichtlich der Verpflichtung, potentielle Partner auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen, äußert das Gutachten verfassungsrechtliche Bedenken. Die entsprechenden Formulierungen verstießen eventuell gegen das Bestimmtheitsgebot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot).
Zudem kommt das Gutachten zu dem Schluss: „In einem Klima des Misstrauens und der gegenseitigen Gesinnungsüberprüfung dürfte sich das Erleben von demokratischer Teilhabe kaum organisieren lassen.“
Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag in den Bundestag eingebracht, der Bundesministerin Kristina Schröder zum Verzicht auf die Erklärung auffordert. Dieser Antrag wird am kommenden Donnerstag, dem 10. Februar, um 17:00 im Bundestag in öffentlicher Debatte beraten.