Unterschrift Wolfgang Thierse

20 Jahre Volkskammerwahl

 
17. März 2011

Volkskammerwahl am 18. März 1990 – Sieg der Demokratie

Zum 20. Jahrestag der ersten und letzten freien Volkskammerwahl in der DDR erklären die damals für die SPD gewählten Volkskammerabgeordneten und heutigen SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Hacker, Rolf Schwanitz und Wolfgang Thierse:

Mehr als 40 Jahre hatte es in der DDR gedauert, bis das erste Mal die Volkskammer frei gewählt werden konnte. Die Bürgerinnen und Bürger hatten erstmals eine echte Auswahl zwischen Parteien und Kandidaten. Das ist der größte Wert dieser Volkskammerwahl - es war ein Sieg der Menschen in der DDR, die mit der friedlichen Revolution im Herbst 1989 das SED-Regime gestürzt und den Weg zu freien Wahlen eröffnet hatten. Diese Wahlen waren ein Höhepunkt der friedlichen Revolution in der DDR - die errungene Freiheit der Menschen in der DDR hatte nun einen politischen Gestaltungsraum, eine wirkliche "Volkskammer". Die parlamentarische Demokratie bestimmte die letzten Monate der DDR. Freie Wahlen waren das Ergebnis der errungenen Freiheit. Auch wenn die Träger der friedlichen Revolution nicht den historischen Lohn bei der Wahl erhielten.

Die "alte" Volkskammer war ein Repräsentationsgremium, das die vom SED-Politbüro vorbereiteten Entscheidungen nur noch abzunicken hatte. Damit war es nun vorbei. Die neuen Abgeordneten standen vor großen Herausforderungen: über Nacht mussten sie die parlamentarische Demokratie nicht nur erlernen, sondern sofort umsetzen. Die neue Regierung musste kontrolliert, die gesellschaftlichen Verhältnisse umgestaltet und der Weg zur staatlichen Einheit mit der Bundesrepublik vorbereitet werden. Eine immense historische Aufgabe stand vor den Abgeordneten: wenige Monate lang wurde ein Staat demokratisch geführt und gleichzeitig daran gearbeitet, ihn im Zuge der Herstellung der Deutschen Einheit aufzulösen. Zwei völlig gegensätzliche Wirtschaftssysteme mussten verschmolzen, komplizierte Rechtsfragen geklärt werden. Eine solche Aufgabe war einzigartig in der Geschichte des Parlamentarismus.

Die Abgeordneten der ersten und letzten frei gewählten Volkskammer haben sich parteienübergreifend dieser wahrlich "historischen Mission" gestellt. Die demokratische Volkskammer definierte den Staat DDR in seinen letzten Zügen neu und beschloss als neuen Verfassungsgrundsatz die DDR als freiheitlichen, demokratischen, sozialen und ökologischen Rechtsstaat. Damit und mit den Gesetzen zur Bildung der Länder und zur Deutschen Einheit wurden die Grundlagen für die Wiedervereinigung geschaffen.

Ein Erfolg der frei gewählten Volkskammer ist es auch, dass kein Schlussstrich unter die Geschichte zugelassen wurde. Durch Entscheidungen der Volkskammer wurde gesichert, dass die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit, das die Menschen in der DDR über Jahrzehnte bespitzelt und drangsaliert hatte, nicht verschwinden konnten, sondern geöffnet wurden. Unrecht in der DDR konnte damit nicht unter den Tisch gekehrt, sondern sollte erforscht werden und der politischen Bildung zur Verfügung stehen.

Die erste freie Volkskammerwahl war ein entscheidender Schritt in der friedlichen Revolution von der Freiheit zur Einheit. Mit der Auflösung der ersten freien Volkskammer und der Schaffung der Deutschen Einheit übernahm der Deutsche Bundestag als gesamtdeutsches Parlament das historische Vermächtnis der Volkskammer. Noch heute gibt es politische Fragen zu klären, die mit der Herstellung der Deutschen Einheit zusammenhängen und die das Zusammenwachsen zwischen Ost und West befördern können. Für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt es politisches Ziel und historische Aufgabe, für die Menschen in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.