"Das Amtsgericht Dresden hat ein höchst befremdliches Urteil gefällt. Einem Angeklagten ausdrücklich die Taten Anderer anzurechnen und ihn gewissermaßen stellvertretend zu einer knapp zweijährigen Gefängnisstrafe zu verurteilen, ist schon sehr irritierend.
Man vergleiche dagegen das Urteil des Dresdner Landgerichts im Fall der Neonazigruppe Sturm 34, der schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung nachgewiesen wurde und deren Mitglieder lediglich zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden.
Das sind schon eigentümliche Dresdner Justizverhältnisse."