Wolfgang Thierse MdB und Kerstin Griese MdB, SprecherInnen des Arbeitskreises Christinnen und Christen in der SPD (AKC) erklären:
Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Rechtmäßigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen zu entscheiden und hat festgestellt, dass kirchlich Beschäftigten nicht generell das Streiken verboten werden darf. Das Bundesarbeitsgericht hat auch festgestellt, dass die Kirchen weiterhin den „Dritten Weg“ wählen dürfen.
Die Begründung und genaue Ausgestaltung des Urteils müssen abgewartet werden. Wir sehen in diesem Urteil die Chance, dass gleiche Arbeitnehmerrechte für alle Beschäftigten gelten. Es muss jetzt ein Weg gefunden werden, der das Streikrecht mit dem „Dritten Weg“ vereinbart, denn das Streikrecht ist ein Grundrecht.
Wir respektieren den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kirchen, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln. Wir teilen die Auffassung der Kirchen, dass die soziale Arbeit von Caritas und Diakonie zum Auftrag der Kirchen und zu ihrem Selbstverständnis gehört.
Der Arbeitskreis Christinnen und Christen in der SPD sieht jedoch deutlichen Reformbedarf im Kirchlichen Arbeitsrecht. Wir appellieren an die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände, ihrem eigenen Anspruch gerecht zu werden. Outsourcing zum Senken von Löhnen und dauerhafte Leiharbeit genügen diesem Anspruch nicht. Die Rechte der Mitarbeitenden müssen gestärkt werden. Wir nehmen die Klagen von Mitarbeitervertretern ernst. Die Kirchen müssen sich für eine Beteiligung von Gewerkschaften in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen öffnen. Die Mitarbeitervertretungen, insbesondere in der Diakonie, müssen besser ausgestattet werden, um ihre Interessen angemessen vertreten zu können.
Der Konflikt zwischen ver.di und den Kirchen beruht auch auf den Veränderungen in der sozialen Arbeit. Seit Einführung der Kostenpauschalen Mitte der 1990er Jahre bestimmen Kostendruck und Preisdumping den Wettbewerb in diesem Bereich. Wir sehen diese Entwicklungen im Sozial- und Gesundheitswesen mit großer Sorge und wollen Regelungen finden, die für alle Anbieter sozialer Arbeit gelten. Wir unterstützen Bemühungen für einen Branchentarifvertrag Soziales, der allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Der Arbeitskreis Christinnen und Christen in der SPD setzt sich dafür ein, dass soziale Arbeit auskömmlich refinanziert wird.
Wir fordern sowohl die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände als auch ver.di auf, im Interesse aller Mitarbeitenden in kirchlichen, öffentlichen und privaten Einrichtungen zusammen zu arbeiten, um die Bedingungen sozialer Arbeit zu verbessern. Unsere Unterstützung haben sie dafür.