In der Debatte um eine mögliche Einschränkung des Rederechts für Abgeordnete mit abweichenden Positionen erklärte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse am 14. April 2012:
„Man sollte der Souveränität des jeweils amtierenden Präsidenten vertrauen, dass er weise genug ist, diesen Weg zu finden zwischen dem Recht des einzelnen Abgeordneten und der Pflicht der Fraktionen, ein klares Profil zu zeigen. Eine klare Regelung, wer reden dürfe und wer nicht, entspricht weder dem Geist des Grundgesetzes noch dem Inhalt der Debatten.“