In dieser Woche liegt ein Gesetzentwurf dem Bundestag zur Abstimmung vor, in dem es um eine Anhebung von Parteifinanzmitteln und Diäten geht.
Die Obergrenze der Parteienfinanzierung von jetzt 133 Mill. Euro soll in zwei Schrit-ten um jeweils 8,9 Mill. Euro (6,7 bzw. 6,3 Prozent) in 2011 und 2012 erhöht werden. Die Obergrenze beträgt dann 150,8 Mill. Euro. Diese Erhöhung ist berechtigt, denn die Parteifinanzen sind seit 2002 nicht mehr erhöht worden.
Die Diäten sollen in zwei Schritten zum 1. Januar 2012 und zum 1. Januar 2013 um jeweils 292 Euro (3,8 bzw. 3,7 Prozent) erhöht werden. Damit steigen die Diäten von jetzt 7.668 Euro um 584 Euro auf 8.252 Euro ab 2013. Zuletzt wurden die Diäten zum 1. Januar 2008 und zum 1. Januar 2009 erhöht.
Außerdem wird eine unabhängige Kommission beim Deutschen Bundestag eingesetzt, die bis Ende der laufenden Wahlperiode ein Verfahren empfehlen soll, wie die Diäten künftig angepasst werden können und wie die Altersversorgung künftig geregelt werden kann. Im Rahmen dieser Kommission wollen wir insbesondere erörtern, welche Möglichkeiten es gibt, zu einer indexierten Anpassung der Diäten zu kommen, die es in einigen Landtagen schon gibt.
Wie die Höhe der Diäten zu bemessen ist, ist seit 1995 im Abgeordnetengesetz fest-gelegt. Sie orientiert sich an den Bezügen eines Bürgermeisters mittlerer Kommunen (B6) und eines Richters an einem obersten Bundesgericht (R6). Das bedeutet: Ab-geordnete, die Wahlkreise zwischen 150 000 bis 250 000 Wahlberechtigten vertre-ten, sollen in etwa so viel verdienen wie Bürgermeister von Kommunen mit 50 000 bis 100 000 Einwohnern.
Gegenwärtig entsprechen die Diäten dem Stand von B6 / R6 aus dem Jahr 2007. Die letzten Besoldungsanpassungen der Tarifrunde 2008/2009 und der Tarifrunde 2010/2011 haben wir für die Diäten nicht nachvollzogen. Ohne die jetzige Anpas-sung würden die Diäten Ende diesen Jahres um 7,9 % unter den Bezügen von B6 / R6 liegen. Ziel der Reform ist es, im Jahr 2013 den Stand von B6 / R6 vom Januar 2010 zu erreichen.
Eine Diätenerhöhung ruft in der Öffentlichkeit regelmäßig kritische Nachfragen hervor – nicht zuletzt deshalb, weil wir es die Abgeordneten selbst sind, die als Mitglieder des Bundestages über die Höhe der eigenen Diäten entscheiden.
Die Erhöhung der Diäten folgt transparenten Regeln. Seit dem sogenannten Diätenurteil des Bundesverfassungsgericht ist klar: Die Ab-geordnetenentschädigung muss der Bedeutung des Amtes im Verfassungsgefüge, sowie der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Der Rat unabhängiger Persönlichkeiten, dem u.a. der damalige Vorsitzende des DGB angehörte, hat 1990 festgehalten, dass sich die Höhe der Abgeordnetenent-schädigung an dem Einkommen orientieren muss, das Menschen in Spitzenpositio-nen bei ähnlichen Berufen in Staat und Wirtschaft erzielen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zudem daran erinnert, dass auch die Diäten von Zeit zu Zeit an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden sollen. An-derenfalls bestünde die Gefahr, dass die Abgeordneten aus wirtschaftlichen Gründen andere Einkommensquellen erschlössen und Interessenbindungen eingingen.
Im internationalen Vergleich sind die deutschen Diäten moderat: Gemessen an der Zahl der Einwohner, die ein Abgeordneter vertritt, liegen die Diäten auch nach der Erhöhung im unteren Drittel in Europa. Insgesamt machen die Diäten übrigens nach dieser Erhöhung einen Betrag von nur 0,75 Euro pro Einwohner im Jahr aus.
Die Diätenerhöhung ist auch angemessen wenn man die Bundestagsdiäten mit den Diäten in den Ländern vergleicht. In den Landtagen werden inzwischen vergleichbar hohe Diäten gezahlt. So beträgt die Diät in Bayern: 6.881 Euro zzgl. 3.141 Euro Kos-tenpauschale, in Hessen 7.141.00 Euro zzgl. 552 Euro Kostenpauschale und in Schleswig-Holstein 6.990 Euro zzgl 1.500 Euro Altersversorgung. Dieser Vergleich fällt besonders ins Gewicht, wenn man bedenkt, dass in diesen Landtagen im Ver-gleich zum Bundestag nur rund die Hälfte der Plenartage pro Jahr anfallen.
Insgesamt handelt es sich um eine zurückhaltende Diätenerhöhung. Im Durchschnitt steigen die Diäten von 2010 bis 2013 jedes Jahr um 1,9 Prozent. Das ist auch im Vergleich zu aktuellen Tarifabschlüsse moderat und absolut vertretbar: So wurde in der Chemischen Industrie eine Tariferhöhung von 4,1 Prozent zum April 2011 ver-einbart, im Baugewerbe steigen die Löhne und Gehälter und Gehälter dieses Jahr um 3,0 Prozent und bei Volkswagen wurde eine Erhöhung von 3,1 Prozent zum Mai 2011 erreicht.