Am 25. Mai 2011 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) statt. Im Mittelpunkt standen die drei Gesetzentwürfe zur gesetzlichen Neuregelung der PID. Während einer der Gesetzentwürfe ein Verbot der PID vorsieht, enthalten die beiden anderen Entwürfe jeweils Regelungen für eine begrenzte Zulassung. Eine Beschlussfassung soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause Anfang, spätestens Anfang Juli, erfolgen.