Zur Bestätigung des Verbots der "Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)" erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:
Richtig so. Die Ziele der HDJ richteten sich eindeutig gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung. Die Bestätigung des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht ist folgerichtig.
Diese Gruppierung war im Sommer 2008 durch ein Jugendlager in Mecklenburg-Vorpommern aufgefallen. Kindern zwischen 8 und 14 Jahren wurde unter dem Deckmantel einer Ferienfreizeit nationalsozialistisches Gedankengut eingetrichtert. Neben theoretischen Unterricht haben die Kinder auch Ehrenwachen und Fahnenappelle abgehalten. Das ganze Lager war durchzogen von Runen und Hakenkreuzen.
Ähnlich wie die im Jahre 1994 verbotene "Wiking Jugend" (WJ) zielte auch die HDJ mit ihrem sogenannten Lebensbund-Konzept darauf ab, Freizeitangebote für Familien und Kinder anzubieten, welche der Verbreitung antisemitischer und völkischer Ideologie dienen. Nach Eigendarstellung der HDJ sollten bereits "Kleinstkinder", aber auch Jugendliche für den Rechtsextremismus gewonnen und nach Familiengründung ein Ausscheiden aus der rechtsextremistischen Szene verhindert werden. Die HDJ war bemüht, für Kinder und Jugendliche eine völkisch-nationalistische Parallelwelt zu schaffen. Nach Angaben des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen versuchte die HDJ mit "scheinbar harmlosen Freizeitangeboten Kinder und Jugendliche an sich zu binden". Im Rahmen von Zeltlagern wurden ideologische Schulungen durchgeführt und militaristische Rituale praktiziert. Die Auftritte der HDJ zeichneten sich durch Uniformen oder uniformähnliche Pflichtkleidung, oftmals mit Verbands- und Sonderabzeichen, aus. Die HDJ strebte eine Abschaffung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung an - sie stellte also eine Gefahr für Deutschland und unsere Demokratie dar.