Die SPD hat 1998 mit der Regierungsübernahme durch Bundeskanzler Gerhard Schröder das Amt eines Staatsministers für Kultur und Medien geschaffen. Durch dieses Amt und den neu geschaffenen eigenständigen Ausschuss für Kultur und Medien und den Unterausschuss Neue Medien im Deutschen Bundestag wurde die Wahrnehmung von Kultur und Medien auf bundespolitischer Ebene erheblich gestärkt. Dieser kulturelle Aufbruch ist gelungen.
Seitdem wurden zahlreiche wichtige und wegweisende kultur- und medienpolitische Vorhaben umgesetzt und die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur sowie für Medien wesentlich verbessert. Der als Querschnittsausschuss konzipierte Unterausschuss Neue Medien hat - oft auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion - immer wieder wichtige Themen auf die politische Agenda gebracht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat auch in der Großen Koalition die erfolgreich begonnene Kultur- und Medienpolitik fortgesetzt.
Kultur- und Medienpolitik ist nicht auf nationale Grenzen beschränkt. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik als tragende dritte Säule deutscher Außenpolitik hat durch die Stärkung der Goethe-Institute und der Deutschen Auslandsschulen eine deutliche Belebung erfahren. Die Bundesregierung setzte mit dem Schwerpunkt der Außenwissenschaftspolitik im Jahr 2009 auf das Zukunftsthema Bildung und stärkte gleichzeitig Deutschland als Standort von Kunst, Kultur und Wissenschaft.
Mit der Umsetzung der UNESCO-Konventionen zum Kulturgüterschutz und zur kulturellen Vielfalt übernimmt Deutschland außenkulturpolitische Verantwortung. Um den internationalen Kulturgüterschutz zu verbessern und die Rückführung von illegal exportierten Kulturgütern zu erleichtern, wurde im Februar 2007 das Gesetz zum Kulturgutübereinkommen der UNESCO vom 14. November 1970 sowie ein entsprechendes Ausführungsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit wurde erreicht, dass ein international vereinbarter Schutz von Kulturgütern nun auch in Deutschland Standard wird.
Mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vom 20. Oktober 2005 schließt sich Deutschland diesem wichtigen kulturpolitischen Abkommen an. Das Übereinkommen bestätigt das souveräne Recht der Vertragsstaaten, eine eigenständige Kulturpolitik zu formulieren und umzusetzen. Hierzu können die Vertragsparteien entsprechende Maßnahmen beschließen. Indem die UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt insbesondere die "Doppelnatur" von Kulturgütern und -dienstleistungen als "Handelsware" und Gegenstand von Kulturpolitik beschreibt, wird ein internationales Instrument geschaffen, um kulturpolitische Zielstellungen der Vertragsstaaten mit internationalen Handelsabkommen in Einklang zu bringen.
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte spielt eine wichtige Rolle für unser nationales Selbstverständnis. Gemeinsam müssen wir mit unserer Geschichte verantwortungsvoll, aufgeklärt und in die Zukunft gerichtet umgehen.
In der Wahrnehmung der Verantwortung des Bundes für die Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur wurde das Konzept zur Förderung von Gedenkstätten durch den Bund fortgeschrieben. Das 1999 verabschiedete Gedenkstättenkonzept des Bundes, auf dessen Grundlage sich der Bund an der Förderung von Stätten der Erinnerung und an Projekten beteiligen kann, wenn sie von nationaler und internationaler Bedeutung sind, ein wissenschaftlich, museologisch und pädagogisch fundiertes Konzept vorliegt und das jeweilige Sitzland sich mindestens zur Hälfte an den Kosten beteiligt, war nach fast 10 Jahren Erfahrung zu ergänzen und fortzuentwickeln. Es liegt nun eine Fortschreibung des Gedenkstättenkonzepts vor, die sich an gewandelten Bedürfnissen insbesondere hinsichtlich der gewachsenen Bedeutung historisch-politischer Bildungsarbeit orientiert.
Die Gedenk- und Erinnerungskultur bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und beruht in hohem Maße auf politischer Bildung und Vermittlung. Es erfolgt keine Neugewichtung bzw. Nivellierung zwischen dem Bereich der "NS-Terrorherrschaft" und dem der "kommunistischen Diktatur in Deutschland". Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen bleibt als wichtiger Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in vollem Umfang arbeits- und funktionsfähig.
Mit der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes haben wurde eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) und einen erleichterten Zugang für Forschung und Medien erreicht. Die Möglichkeit der sog. Regelanfrage bei bestimmten Personengruppen in gesellschaftlich oder politisch herausgehobenen Ämtern und Funktionen wäre Ende des Jahres 2006 ausgelaufen. Durch die Novellierung wurden neue Regelungen für Fallkonstellationen geschaffen, in denen auf eine Überprüfungsmöglichkeit auch nach Ablauf der Frist nicht verzichtet werden konnte. Bei dem privaten Akteneinsichtsrecht wurde der berechtigte Personenkreis erweitert und es wurden verbesserte Zugangsmöglichkeiten in bestimmten Fällen auch ohne Einwilligung des Betroffenen vorgenommen.
Für die Geschichtspolitik des Bundes ist es aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, dass die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur in der DDR als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Eine angemessene Aufarbeitung muss die Alltagsdimension, die Durchdringung des Alltags der Menschen in der DDR mit den Machtmechanismen der kommunistischen Diktatur umfassen. Zugleich bietet das Jubiläum - 20 Jahre Mauerfall Anlass zur Freude über die gelungene friedliche Revolution. Das nach fast zehnjähriger, von der SPD maßgeblich mitbestimmter Diskussion vom Deutschen Bundestag beschlossene Freiheits- und Einheitsdenkmal soll diese Freude ausdrücken. Kern der Idee für das Denkmal ist die gemeinsame positive Erinnerung an die friedliche Revolution im Herbst 1989 und die Überwindung der deutschen Teilung, die den hoffnungsvollen Blick in die Zukunft ermöglicht. Daher war es besonders wichtig, den Beitrag der Leipziger Bürgerinnen und Bürger bei der friedlichen Revolution im Herbst 1989 hervorzuheben. Diesen Beitrag werden das Land Sachsen und die Stadt Leipzig mit Unterstützung der Bundesregierung mit einem Denkmal in Leipzig würdigen.
Zur Komplexität der Geschichte der Bundesrepublik gehört auch die Diskussion über Flucht und Vertreibung. Das Projekt des Bundes der Vertriebenen "Zentrum gegen Vertreibungen" haben wir stets in aller Deutlichkeit abgelehnt und stattdessen für einen europäischen Ansatz plädiert, der den gemeinsamen europäischen Blick auf die schmerzvollen Erfahrungen der Deutschen, aber auch anderer Völker im Europa des 20. Jahrhunderts dokumentiert und die Verständigung darüber fördert.
Gemeinsam mit der Bundesregierung wurde eine Konzeption für ein "Sichtbares Zeichen" zur Darstellung von Flucht und Vertreibung erarbeitet. Im Dezember 2008 wurde das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum" beschlossen und damit eine neue tragfähige Rechtsform für das Deutsche Historische Museum geschaffen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich dafür eingesetzt, dass in der Trägerschaft der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" eine Ausstellungs- und Dokumentationsstelle für die Erinnerung und das Gedenken an Flucht und Vertreibung in der Rechtsform einer unselbstständigen "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" eingerichtet wird. Für die SPD war es wichtig, dass die Stiftung nicht als eigenständige Institution eingerichtet, sondern in die bestehende Museumslandschaft eingebettet wird.
Der dem Deutschen Bundestag nach vierjähriger Tätigkeit im Dezember 2007 vorgelegte Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" enthält wichtige kulturpolitische Handlungsempfehlungen sowohl an den Bund, als auch an die Länder und Kommunen.
Bild Kunst Bereits im Oktober 2007 haben wir mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung der Kulturwirtschaft als Motor für Wirtschaft und Wachstum die umfangreichen Empfehlungen der Enquete-Kommission zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft aufgegriffen. Die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft für die kulturelle Infrastruktur, für das Wachstum und für die Beschäftigung ist in den letzten Jahren immer deutlicher geworden.
Die SPD unterstützt die im Bericht vertretene Forderung, dass rechtliche Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur nur innerhalb eines kooperativen Kulturföderalismus verbessert werden können. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die auf die darauf beruhende Empfehlung, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern, mit einem Beschluss umgesetzt. Wir konnten diese Empfehlung der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" in der Großen Koalition wegen des Widerstandes von CDU und CSU jedoch nicht umsetzen.
Mit dem Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde ein besserer Sozialschutz für Kultur- und Medien-, insbesondere Filmschaffende verwirklicht. So können künftig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die typischerweise immer nur kurz beschäftigt sind, wie vor allem Beschäftigte im Kultur-, Film- und Medienbereich, leichter Arbeitslosengeld erhalten. Bereits nach sechs anstatt zwölf Monaten Beitragszeit innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist besteht nun ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitnehmer überwiegend bis zu einer Dauer von sechs Wochen beschäftig ist.
Die Künstlersozialversicherung (KSV) wurde 1981 von der SPD auf den Weg gebracht. Sie ist heute eine der wichtigsten kulturpolitischen Errungenschaften, ermöglicht es freischaffenden Künstlern und Publizisten, sich gesetzlich in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu versichern und bietet ihnen damit eine existenzielle und unverzichtbare Grundlage ihres Schaffens. In der KSV sind zurzeit rund 150.000 selbständige Künstler und Publizisten versichert. Wie die anderen gesetzlichen Versicherungen hat die KSV jedoch zunehmend mit einer Schieflage zwischen Einnahmen und Ausgaben zu kämpfen. Mit der dritten Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes haben wir die Vorgabe des Koalitionsvertrags umgesetzt, die KSV zu stärken und zukunftsfest zu gestalten. Mit dem Gesetz können Finanzierungsreserven systematisch erschlossen werden. Die Ausgabenseite wird entlastet, indem nur noch die tatsächlich Berechtigten in den Genuss der KSV kommen. Dies wird durch Kontrollen und verbessertes Mitwirken auf Seiten der Künstler und Publizisten erreicht. Die Einnahmeseite wird durch eine systematische Erfassung der abgabepflichtigen Unternehmen mit Hilfe der Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung verbessert. Mit den Maßnahmen auf Verwerter- und Versichertenseite wird die Beitragsgerechtigkeit erhöht und die finanzielle Basis dieses international einmaligen Modells der sozialen Absicherung von Künstlern stabilisiert.
Mit der Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) im November 2008 haben wir die Leistungsfähigkeit und die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessert. Mit dem Gesetz passen wir die Filmförderung den technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten fünf Jahre an. Es berücksichtigt neue Verwertungsformen von Kinofilmen und tritt durch eine deutliche Erhöhung der Mittel für die Absatzförderung der starken Wettbewerbsposition des US-amerikanischen Films entgegen. Der schwierigen Situation der Filmtheater wird das Gesetz durch die Neustrukturierung der Abspielförderung gerecht. Die Drehbuchförderung wird sowohl in finanzieller Hinsicht gestärkt als auch inhaltlich neu gestaltet. Uns war es besonders wichtig, dass zukünftig auch soziale Belange der Beschäftigten in der Filmbranche bei der Filmförderung von Bedeutung sind. Vor dem Hintergrund der Klage der Kinos gegen die im FFG verankerte Filmabgabe muss das FFG in der neuen Legislaturperiode novelliert und ein abgabegerechter Maßstab gefunden werden.
Medienpolitik hat sich, auch wenn die grundsätzliche Zuständigkeit dafür, wie bei der Kultur auch, bei den Ländern liegt, ebenfalls zu einem wichtigen Bestandteil der Bundespolitik entwickelt. Die deutsche und europäische Medienlandschaft befindet sich in einem Prozess tief greifender Veränderungen und die Medienpolitik steht vor großen Herausforderungen. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der besonderen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks innerhalb des dualen Systems in Deutschland, die Definition und Reichweite seines Funktionsauftrages sowie dessen Finanzierung.
Mit dem Beschluss "Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion im November 2007 für den Erhalt und die Fortentwicklung der bewährten Rundfunkordnung in Deutschland, zu einer dualen Medienordnung sowie für die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesprochen. Wir haben die schwierigen Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung und die Umsetzung des dort erreichten Kompromisses mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages begleitet. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene für den Erhalt des öffentlich-rechtlichen Medienangebotes und die Fortentwicklung der bewährten und leistungsfähigen dualen Rundfunkordnung in Deutschland zu einer dualen Medienordnung sowie für die Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks starkgemacht. Die gesetzlichen Vorgaben sollen es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglichen, seinen Funktionsauftrag zu erfüllen, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Information, Bildung und Unterhaltung auch seine kulturelle Verantwortung umfasst.
Rundfunk und eine freie Presse gehören zum unverzichtbaren Kern einer Demokratie. Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer darauf gedrängt, die Rundfunk- und Pressefreiheit und die Vielfalt der Medien sicherzustellen und zu wahren. Dies gilt sowohl für den Erhalt der vielfaltsichernden Maßnahmen als auch für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit von staatlichen Maßnahmen etwa im Rahmen der Strafverfolgung.
Im Februar 2008 haben wir den Antrag der Koalitionsfraktionen "Wertvolle Computerspiele fördern" verabschiedet. Kern der Forderungen ist die Schaffung eines Preises für qualitativ hochwertige sowie kulturell und pädagogisch wertvolle Computerspiele. Damit folgt der Bundestag einer Initiative der SPD-Bundestagsfraktion und setzt mit diesem, von der Bundesregierung im Frühjahr 2009 erstmalig verliehenen Preis ein bislang einmaliges Zeichen für Anerkennung der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung von Computerspielen in Deutschland.
Immer mehr Kinder, Jugendliche und Erwachsene verbringen immer mehr Zeit mit Computerspielen, Internet und anderen Medien. Diese exzessive Mediennutzung kann mit suchtähnlichen Erscheinungen verbunden sein. In unserem Koalitionsantrag zur Medien- und Onlinesucht thematisieren wir zentrale Aspekte dieses noch weitgehend unerforschten Phänomens. Über die Frage der Anerkennung von Medien- und Onlinesucht als Krankheit hinaus ist uns besonders die Stärkung der Verantwortung und der Kompetenz sowohl von Medienanbietern als auch Mediennutzern wichtig. Aus unserer Sicht ist Medienkompetenz eine Schlüsselqualifikation in der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft und hilft, sich in einer medial geprägten Welt zu Recht zu finden. Wir fordern deshalb die Förderung und Unterstützung von Medienkompetenz sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Erwachsene sowie die Verankerung von Medienkunde als regulärem Schulfach in den Ländern.